Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2001 - 2 B 2.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14541
BVerwG, 12.03.2001 - 2 B 2.01 (https://dejure.org/2001,14541)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2001 - 2 B 2.01 (https://dejure.org/2001,14541)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2001 - 2 B 2.01 (https://dejure.org/2001,14541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2001 - 2 B 2.01
    Die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 VwGO § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 9 S. 11 m.w.N.).

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 11 f. m.w.N.), mag auf sich beruhen.

    Eine solche Sachlage muss der Beschwerdeführer jedenfalls substantiiert darlegen (vgl. u.a. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 11 f. m.w.N.).

    Es müssen zumindest Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan oder ersichtlich sein (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2001 - 2 B 2.01
    Die wie eine Rechtsvorschrift auszulegende Bestimmung des § 9 Abs. 1 BhV (vgl. Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - Buchholz 270 § 9 BhV Nr. 3 S. 2 m.w.N.; stRspr) ist in der für den Rechtsstreit maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1985 (GMBl S. 290) nicht mehr in Geltung.

    Davon abgesehen ist die von der Beschwerde für grundsätzlich gehaltene Frage durch das Urteil des beschließenden Senats vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - (a.a.O. S. 3 f.) bereits geklärt.

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2001 - 2 B 2.01
    Die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 VwGO § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 9 S. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

    Vielmehr ist ausreichend, dass sie nach ihrer Zweckbestimmung und ihrem Charakter a u c h dafür zu dienen haben (dies bekräftigend: BVerwG, Beschl. v. 12.03.2001 - BVerwG 2 B 2.01, zitiert nach Juris, RdNr. 4 des Langtextes).
  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 1.01

    Baurecht; Werbeanlage (Billboard) auf begrünter Mittelinsel; Beusselstraße;

    Durch den Bescheid vom 11. Juli 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2000 erließ das Bezirksamt daraufhin eine Beseitigungsanordnung, der die Klägerin nach Zurückweisung der dagegen erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht und Anhängigkeit der hiergegen erhobenen Berufung (VG 19 A 265.00/OVG 2 B 2.01) in der Folgezeit entsprach.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht